Energieausweis beantragen – so vermeiden Sie Fehler

Veröffentlicht am: 14. Mai 2025
Letztes Update: 12. Mai 2025
Team Bonn
Autor: Team Bonn

Der Energieausweis ist für Immobilienbesitzer, Vermieter und Verkäufer ein wichtiges Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes transparent macht. Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen Hausbesitzer diesen Ausweis bei Vermietung, Verkauf oder Neubau vorlegen.

Wer keinen gültigen Energieausweis vorweisen kann, riskiert empfindliche Geldbußen von bis zu 15.000 Euro. Der Ausweis gibt Auskunft über den Endenergieverbrauch oder -bedarf einer Immobilie und ermöglicht Mietern und Käufern, die zu erwartenden Energiekosten besser einzuschätzen. Je nach Gebäudetyp und Baujahr kommen unterschiedliche Arten von Energieausweisen infrage – ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis (basierend auf theoretischen Gebäudedaten) und den Verbrauchsausweis (basierend auf tatsächlichem Verbrauch der letzten drei Jahre).
  • Der Energieausweis ist bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
  • Ausstellen dürfen den Energieausweis nur zertifizierte Energieberater, Architekten, Ingenieure oder Schornsteinfeger mit entsprechender Zusatzqualifikation.
  • Die Kosten variieren je nach Art und Umfang: Verbrauchsausweise kosten etwa 50-250€, Bedarfsausweise 100-500€, abhängig von der Gebäudegröße.
  • Bei fehlenden oder abgelaufenen Energieausweisen drohen Bußgelder bis zu 15.000€ gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Wie bekomme ich einen Energieausweis für mein Gebäude?

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, verkaufen oder neu vermieten möchten, brauchen Sie ihn garantiert: den Energieausweis. Dieses Dokument gibt Auskunft über die energetische Qualität Ihrer Immobilie und ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber wie bekommt man eigentlich einen rechtsgültigen Energieausweis?

Im Grunde haben Sie drei Möglichkeiten: Sie können sich an einen qualifizierten Energieberater wenden, einen Schornsteinfeger beauftragen oder den Energieausweis online erstellen lassen. Welche Option die beste für Sie ist, hängt von ihrer jeweiligen Immobilie ab.

Ich erinnere mich noch gut an meinen ersten Energieausweis – damals hatte ich keine Ahnung, was mich erwartet und zahlte viel zu viel. Heute weiß ich’s besser! Die Kosten für einen Energieausweis variieren nämlich stark, je nachdem, ob Sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis benötigen.

Wer darf den Energieausweis ausstellen?

Nicht jeder darf mal eben einen Energieausweis ausstellen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt genau, wer diese wichtigen Dokumente erstellen darf. Zu den Berechtigten zählen:

  • Architekten und Ingenieure mit entsprechender Fachrichtung
  • Zertifizierte Energieberater
  • Handwerksmeister bestimmter Fachrichtungen
  • Schornsteinfeger mit Zusatzqualifikation
  • Absolventen bestimmter Studiengänge

Diese Fachleute haben das nötige Know-how, um die energetische Bewertung Ihres Gebäudes vorzunehmen. Bei komplexeren Gebäuden oder wenn Sie einen Bedarfsorientierten Energieausweis benötigen, ist der Gang zum Experten unvermeidlich.

Energieausweis online erstellen: So geht’s

Wussten Sie, dass Sie inzwischen Ihren Energieausweis auch komplett online beantragen können? Für viele Immobilien, besonders wenn ein Verbrauchsausweis ausreicht, ist das die schnellste und oft günstigste Option.

Der Prozess zum Online-Erstellen ist eigentlich recht einfach:

  1. Wählen Sie einen seriösen Anbieter (achten Sie auf Zertifizierungen)
  2. Geben Sie die erforderlichen Daten zu Ihrer Immobilie ein
  3. Laden Sie notwendige Dokumente hoch (z.B. Heizkostenabrechnungen)
  4. Bezahlen Sie die Gebühr (meist zwischen 50 bis 100 Euro für einen Verbrauchsausweis)
  5. Erhalten Sie Ihren Energieausweis digital und per Post

Bei einem Online-Antrag müssen Sie manchmal Fotos Ihrer Immobilie hochladen oder Angaben zum Baujahr und zur Heizungsanlage machen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel wenige Werktage – manche Anbieter versprechen sogar eine Ausstellung binnen 24 Stunden.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Im Dschungel der Energieausweise kann man schon mal den Überblick verlieren. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Haupttypen: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Die Wahl des richtigen Ausweises ist entscheidend, denn sie beeinflusst nicht nur die Kosten, sondern auch die Aussagekraft des Dokuments.

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er spiegelt also das reale Heizverhalten der Bewohner der Immobilie wider. Der Bedarfsausweis hingegen analysiert die bauliche Substanz und die technischen Anlagen des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten.

Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Die Unterschiede zwischen den beiden Ausweistypen sind erheblich und sollten bei Ihrer Entscheidung berücksichtigt werden.

Der Verbrauchsausweis:

  • Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre
  • Ist günstiger (ca. 50 bis 100 Euro)
  • Wird stark vom Verhalten der Bewohner beeinflusst
  • Ist weniger aussagekräftig für die energetische Qualität des Gebäudes
  • Eignet sich für Mehrfamilienhäuser mit vielen Wohneinheiten

Der Bedarfsausweis:

  • Ermittelt den theoretischen Energiebedarf basierend auf Gebäudedaten
  • Ist teurer (ca. 300 bis 500 Euro)
  • Liefert eine objektive Bewertung unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Enthält konkrete Modernisierungsempfehlungen
  • Ist aussagekräftiger für die tatsächliche energetische Qualität

Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt Käufern und Mietern eine verlässlichere Informationsgrundlage. Für eine Familie, die sparsam heizt, könnte ein Verbrauchsausweis das Gebäude besser darstellen als es tatsächlich ist. Umgekehrt kann ein Vielheizer den Verbrauchsausweis negativ beeinflussen, obwohl das Haus eigentlich gut gedämmt ist.

Welcher Energieausweis ist für mein Gebäude vorgeschrieben?

Nicht immer haben Sie die freie Wahl zwischen den Ausweistypen. Das Gesetz schreibt in bestimmten Fällen einen Bedarfsausweis zwingend vor.

Sie benötigen einen Bedarfsausweis, wenn:

  • Ihr Gebäude weniger als fünf Wohnungen hat und der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde
  • Es sich um einen Neubau handelt
  • Für das Gebäude noch keine Heizkostenabrechnungen vorliegen

Ein Verbrauchsausweis reicht aus, wenn:

  • Das Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten hat
  • Der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde
  • Das Gebäude bereits nach der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurde

“Aber mein Altbau wurde doch komplett saniert”, werden Sie jetzt vielleicht denken. In diesem Fall gilt: Wenn die energetische Qualität mindestens dem Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung entspricht, dürfen Sie auch für Altbauten einen Verbrauchsausweis ausstellen lassen.

Welche Unterlagen werden für den Energieausweis benötigt?

Beim Energieausweis beantragen kommt man um Papierkram nicht herum. Welche Unterlagen Sie genau brauchen, hängt stark davon ab, ob Sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis erstellen lassen. In beiden Fällen werden Sie jedoch nicht drumherum kommen, einige Daten zu Ihrer Immobilie zusammenzutragen.

Für jeden Energieausweis werden grundlegende Informationen benötigt wie die Adresse, das Baujahr, die Art des Gebäudes und dessen Nutzfläche. Diese Angaben sollten Sie in der Regel problemlos zusammentragen können.

Daten für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Gebäudetyp und gewähltem Energieausweis erheblich.

Für einen Verbrauchsausweis (Wohngebäude) brauchen Sie:

  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Angaben zur beheizten Wohn- oder Nutzfläche
  • Informationen zu Leerstandszeiten
  • Art des Heizsystems und des verwendeten Energieträgers

Für einen Bedarfsausweis (Wohngebäude) werden benötigt:

  • Baupläne und Grundrisse
  • Angaben zur Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster)
  • Informationen zur Dämmung
  • Detaillierte Angaben zur Heizungsanlage
  • Daten zu Lüftungsanlagen (falls vorhanden)

Bei Nichtwohngebäuden (wie Büros oder Gewerbeimmobilien) kommen noch weitere spezifische Anforderungen hinzu, etwa Informationen zur Klimatisierung, Beleuchtung oder Warmwasserbereitung.

Letztes Jahr half ich einem Freund bei seinem Energieausweis. Ohne die Heizkostenabrechnungen war der Prozess komplett blockiert! Also mein Tipp: Bewahren Sie Ihre Abrechnungen gut auf, sie sind Gold wert beim Energieausweis beantragen.

Was kostet es, einen Energieausweis zu beantragen?

Eine Frage, die mir häufig gestellt wird: “Was kostet denn so ein Energieausweis?” Die Antwort ist wie so oft: Es kommt darauf an. Die Preisspanne für einen Energieausweis ist recht breit und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Grundsätzlich ist der Verbrauchsausweis günstiger als der Bedarfsausweis. Während Sie für einen Verbrauchsausweis meist mit 50 bis 100 Euro rechnen können, müssen Sie für einen bedarfsorientierten Energieausweis tiefer in die Tasche greifen – hier liegen die Kosten oft zwischen 300 bis 500 Euro.

Was kostet der Energieausweis genau?

Die genauen Kosten variieren je nach Dienstleister und Komplexität Ihrer Immobilie. Hier eine Übersicht der üblichen Preisklassen:

AusweistypEinfamilienhausMehrfamilienhausGewerbeobjekt
Verbrauchsausweis50-100 €100-200 €150-300 €
Bedarfsausweis300-500 €500-800 €ab 800 €

Wenn Sie den Energieausweis online erstellen lassen, können Sie oft Geld sparen. Viele Anbieter locken mit Preisen unter 100 Euro für einen Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis ist das Online-Sparpotenzial geringer, da hier in der Regel eine Vor-Ort-Begehung notwendig ist.

Einige Faktoren, die den Preis beeinflussen:

  • Größe und Komplexität des Gebäudes
  • Verfügbarkeit der benötigten Unterlagen
  • Regionale Preisunterschiede
  • Zusatzleistungen wie Beratung oder Express-Service

Ein bekannter Energieberater sagte mir mal: “Der billigste Energieausweis ist selten der beste.” Qualität hat eben ihren Preis. Achten Sie darauf, dass Ihr Aussteller alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) registriert ist.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Der Energieausweis ist kein Dokument, das Sie einmal beantragen und dann für immer haben. Er hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt.

Die gute Nachricht: Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig! Das bedeutet, Sie müssen sich nach der Erstellung erst einmal lange Zeit keine Gedanken mehr machen – vorausgesetzt, Sie nehmen keine größeren energetischen Veränderungen am Gebäude vor.

Gültigkeitsdauer und Erneuerung des Energieausweises

Der 10-jährige Gültigkeitszeitraum gilt sowohl für den Verbrauchsausweis als auch für den Bedarfsausweis. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen neuen Energieausweis ausstellen lassen, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten.

Wann sollten Sie vorzeitig einen neuen Energieausweis beantragen?

Es gibt Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, auch vor Ablauf der zehnjährigen Gültigkeitsdauer einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen:

  1. Nach umfangreichen energetischen Sanierungen
  2. Bei Installation einer neuen Heizungsanlage
  3. Nach Dämmmaßnahmen oder Fenstertausch
  4. Bei starken Abweichungen des tatsächlichen Energieverbrauchs

Hab ich selbst erlebt: Nach der Dämmung unseres Daches und dem Einbau neuer Fenster sank unser Energieverbrauch um fast 30%. Der alte Energieausweis spiegelte die verbesserte Energieeffizienz überhaupt nicht wider. Ein neuer Ausweis half uns dann beim späteren Verkauf der Immobilie.

Übrigens: Seit 2014 hat jeder Energieausweis eine individuelle Registriernummer. Diese wird von der ausstellenden Person bei der zuständigen Behörde beantragt. Die Registrierung dient der Qualitätssicherung und ermöglicht stichprobenartige Kontrollen der Ausweise.

Ist der Energieausweis für meine Immobilie Pflicht?

Kurz und knapp: Fast immer ja! Seit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und später des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Energieausweis für die meisten Immobilien verpflichtend vorgeschrieben. Aber es gibt natürlich ein paar Ausnahmen von dieser Regel.

Generell gilt: Wer eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten will, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen. Dies betrifft sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Die Pflicht gilt sowohl für private Eigentümer als auch für gewerbliche Anbieter.

Wann ist der Energieausweis vorgeschrieben?

Der Energieausweis ist in folgenden Situationen Pflicht:

  • Beim Verkauf einer Immobilie
  • Bei Vermietung von Haus oder Wohnung
  • Bei Verpachtung von Gebäuden
  • Bei Neubau (hier ist immer ein Bedarfsausweis erforderlich)
  • Bei öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr

Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen Sie keinen Energieausweis benötigen:

  • Denkmalgeschützte Gebäude
  • Kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche
  • Ferienhäuser, die weniger als vier Monate jährlich genutzt werden
  • Provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer unter zwei Jahren
  • Gebäude, die nicht beheizt oder gekühlt werden müssen

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie für Ihre spezifische Immobilie einen Energieausweis benötigen, sollten Sie sich am besten bei einem Energieberater oder der Deutschen Energie-Agentur (dena) informieren.

Wer keinen Energieausweis vorlegt, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist, begeht übrigens eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. In Immobilienanzeigen müssen zudem bestimmte Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein.

Was sagt der Energieverbrauch im Energieausweis aus?

Der Energieverbrauch bzw. -bedarf ist das Herzstück des Energieausweises. Diese Kennzahlen geben Auskunft darüber, wie viel Energie pro Quadratmeter und Jahr für Heizung, Warmwasser und (bei Nichtwohngebäuden) Klimatisierung benötigt wird. Aber was bedeuten diese Werte eigentlich konkret?

Die Angabe erfolgt in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a). Je niedriger dieser Wert, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Ein modernes Niedrigenergiehaus kann unter 50 kWh/m²a liegen, während ein unsanierter Altbau durchaus über 250 kWh/m²a verbrauchen kann.

Bedeutung der Energiekennwerte

Die Energiekennwerte im Energieausweis werden in Energieeffizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) eingeteilt. Diese Skala macht es leichter, die energetische Qualität eines Gebäudes auf einen Blick zu erfassen.

Die Energieeffizienzklassen im Überblick:

KlasseEndenergiebedarf/-verbrauch in kWh/(m²·a)Bewertung
A+< 30Höchste Effizienz
A30 bis < 50Sehr effizient
B50 bis < 75Effizient
C75 bis < 100Durchschnittlich effizient
D100 bis < 130Unterdurchschnittlich
E130 bis < 160Ineffizient
F160 bis < 200Stark ineffizient
G200 bis < 250Sehr ineffizient
H> 250Extrem ineffizient

Neben dem reinen Energieverbrauch enthält der Energieausweis auch Angaben zu den CO₂-Emissionen des Gebäudes. Diese sind besonders wichtig für die Umweltbilanz und werden in Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr angegeben.

Was viele nicht wissen: Der Energieausweis enthält auch wertvolle Modernisierungsempfehlungen! Besonders der Bedarfsausweis bietet konkrete Vorschläge zur energetischen Verbesserung des Gebäudes. Diese Empfehlungen können Ihnen helfen, Energiekosten zu senken und den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.

Wie aussagekräftig sind die Werte wirklich? Beim Verbrauchsausweis hängt dies stark vom Verhalten der Bewohner der Immobilie ab. Ein sparsamer Nutzer kann auch in einem energetisch schlechten Gebäude niedrige Verbrauchswerte erzielen. Der Bedarfsausweis hingegen liefert objektivere Daten, da er das theoretische Potenzial des Gebäudes beschreibt – unabhängig vom Nutzerverhalten.

In meiner Praxis sehe ich immer wieder, dass besonders Käufer und Mieter den Energieausweis genau unter die Lupe nehmen. Mit steigenden Energiekosten wird die energetische Qualität einer Immobilie zum entscheidenden Kostenfaktor. Ein guter Energieausweis kann daher ein echter Wertsteigerer sein!

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