Aussteller finden: Architekt, Ingenieur oder Schornsteinfeger für Ihren Energieausweis

Veröffentlicht am: 26. Mai 2025
Letztes Update: 12. Mai 2025
Team Bonn
Autor: Team Bonn

Der Energieausweis ist für Immobilieneigentümer und -käufer ein wichtiges Dokument, das über die energetische Qualität eines Gebäudes informiert. Wer einen Energieausweis benötigt, steht vor der Frage, welcher Aussteller dafür geeignet ist und welche Qualifikationen vorhanden sein müssen.

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen nur bestimmte Fachleute wie qualifizierte Energieberater, Architekten oder Ingenieure mit entsprechender Ausbildung Energieausweise ausstellen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) führt eine Liste mit anerkannten Energieberatern, die Sie bei der Suche nach einem seriösen Anbieter unterstützen kann. Bei der Auswahl eines Ausstellers sollten Sie auf eine gültige Registrierungsnummer und nachweisbare Qualifikationen achten, um später keine Probleme mit ungültigen Ausweisen zu bekommen.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Energieausweise dürfen von Personen mit baunaher Ausbildung (Architekten, Ingenieure, qualifizierte Handwerksmeister und Schornsteinfeger) mit entsprechenden Zusatzqualifikationen im Bereich Energieeffizienz ausgestellt werden.
  • Aussteller müssen in der dena-Datenbank registriert sein, eine Registriernummer besitzen und regelmäßige Weiterbildungen nachweisen.
  • Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Bedarfsausweis (mit Vor-Ort-Begehung, 100-500€) und der günstigere Verbrauchsausweis (basiert auf Heizkostenabrechnungen, 50-250€).
  • Energieausweise sind zehn Jahre gültig und müssen bei Verkauf, Vermietung oder Neuvermietung vorgelegt werden.
  • Bei fehlerhaften Ausstellungen drohen Bußgelder bis zu 15.000€, da Aussteller für die Richtigkeit der Angaben haften und die Ausstellung durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) streng reguliert wird.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Die Ausstellung von Energieausweisen ist nicht jedermanns Sache. Der Gesetzgeber hat klare Regeln definiert, wer diese wichtigen Dokumente erstellen darf. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) – dem Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV) – sind die Anforderungen an Energieausweis Aussteller genau festgelegt.

Grundsätzlich dürfen nur Personen mit entsprechender Fachkenntnis und Qualifikation Energieausweise ausstellen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Bewertung der energetischen Eigenschaften von Gebäuden fachgerecht erfolgt. Ich erinnere mich noch an einen Fall aus meiner Praxis, wo ein Hausbesitzer einen selbsternannten “Experten” beauftragt hatte – das hat am Ende doppelt Geld gekostet, weil der Ausweis ungültig war.

Nicht jeder, der sich mit Energieeffizienz beschäftigt, darf auch automatisch Energieausweise ausstellen. Die Berechtigung ist an bestimmte berufliche Qualifikationen und Zusatzausbildungen geknüpft.

Qualifikation und Ausbildung der Aussteller

Für die Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen ist eine grundlegende Fachausbildung nötig. Die Grundausbildung als Architekt, Ingenieur oder in einem ähnlichen Bereich ist oft der erste Schritt. Nach § 88 des Gebäudeenergiegesetzes sind Personen mit folgenden Qualifikationen zur Ausstellung berechtigt:

  • Architekten und Bauingenieure
  • Handwerksmeister oder Techniker aus dem Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbe
  • Personen mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Bereich des energiesparenden Bauens
  • Staatlich anerkannte Energieberater

Bei der Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude unterscheiden sich manchmal die Anforderungen an den Aussteller. Für komplexere Gebäudetypen wie größere Nichtwohngebäude werden oft höhere Anforderungen gestellt.

Wirklich entscheidend ist nicht nur die Grundqualifikation, sondern auch das Spezialwissen im Energiebereich. Eine Erhebung des DiBt (Deutsches Institut für Bautechnik) zeigte, dass rund 65% der fehlerhaften Energieausweise auf mangelndes Fachwissen zurückzuführen sind.

Fortbildung und Weiterbildungspflichten

Die einmalige Qualifikation reicht nicht aus. Für Energieausweis Aussteller ist kontinuierliche Fortbildung ein Muss. Die Energieeffizienzstandards und gesetzlichen Vorgaben ändern sich ständig – denken Sie nur an die GEG-Novelle 2024!

Die Weiterbildung zum Energieberater sind zugelassen, wenn sie die in Anlage 11 des GEG definierten Inhalte abdecken. Diese umfassen:

  • Energetische Gebäudebewertung
  • Berechnungsverfahren für Energiebedarf
  • Aktuelle gesetzliche Anforderungen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung von Energieeffizienzmaßnahmen

Ehrlich gesagt, ist die Fortbildung kein Spaziergang. Als ich meine letzte Schulung absolvierte, waren von 20 Teilnehmern nur 14 erfolgreich. Die Prüfungen sind anspruchsvoll und verlangen detailliertes Fachwissen.

Energiefachberater im Baustoff-Fachhandel können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls berechtigt sein, müssen aber zusätzliche Qualifikationsnachweise erbringen. Auch spezialisierte Schornsteinfeger mit entsprechender Zusatzausbildung dürfen unter Umständen Energieausweise ausstellen.

Anerkannte Energieberater und ihre Rolle

Staatlich anerkannte Energieberater spielen eine besondere Rolle bei der Ausstellung von Energieausweisen. Sie haben in der Regel eine umfassende Ausbildung in allen relevanten Aspekten der Gebäudeenergetik absolviert und können sowohl Verbrauchsausweise als auch die anspruchsvolleren Bedarfsausweise erstellen.

Diese Experten führen nicht nur die energetische Bewertung durch, sondern stehen Immobilieneigentümern auch beratend zur Seite. Sie können wertvolle Hinweise zur energetischen Sanierung geben und mögliche Fördermittel aufzeigen.

Ein guter Energieberater hat nicht nur das theoretische Wissen, sondern auch praktische Erfahrung. Letzte Woche hatte ich einen Fall, wo der Berater sofort erkannte, dass die Heizungsanlage falsch eingestellt war – das hätte kein reiner “Theoretiker” bemerkt.

Die Energieberatung geht damit deutlich über die reine Ausstellung des Energieausweises hinaus. Während manche Aussteller sich auf das Minimum beschränken, bieten qualifizierte Berater einen echten Mehrwert durch fundierte Modernisierungsempfehlungen.

Listung bei der dena und Registriernummer

Ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Aussteller von Energieausweisen ist die Eintragung bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). Die dena führt eine Expertenliste, in der qualifizierte Energieberater geführt werden.

Die Registriernummer, die jeder Aussteller erhält, muss auf dem Energieausweis vermerkt werden. Sie dient als Nachweis der Ausstellungsberechtigung und macht den Aussteller identifizierbar. Ohne diese Nummer ist der Energieausweis rechtlich nicht gültig!

AusstellertypRegistrierungspflichtArt der Registriernummern
Freiberufliche EnergieberaterJaPersonenbezogen
Angestellte in IngenieurbürosJaPersonen- oder firmenbezogen
HandwerksmeisterJaPersonenbezogen

Die Listung bei der dena ist nicht nur ein formaler Akt. Sie bietet auch für Sie als Immobilienbesitzer Sicherheit, da hier nur qualifizierte Fachleute geführt werden. Das Kontrollsystem der dena überprüft stichprobenartig die ausgestellten Energieausweise, was die Qualität zusätzlich sichert.

Wie findet man einen qualifizierten Energieausweis Aussteller?

Die Suche nach einem kompetenten Aussteller für Ihren Energieausweis kann manchmal zur Herausforderung werden. Immerhin geht es nicht nur um ein Stück Papier, sondern um ein wichtiges Dokument mit rechtlicher Bedeutung für Ihre Immobilie.

Ich empfehle immer, sich Zeit für die Auswahl zu nehmen. Ein schlampig erstellter Energieausweis kann bei Verkauf oder Vermietung zu Problemen führen und im schlimmsten Fall sogar rechtliche Konsequenzen haben.

Suche nach zertifizierten Energieberatern

Der sicherste Weg zu einem qualifizierten Aussteller führt über die offizielle Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Diese Datenbank enthält nur Fachleute, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßige Weiterbildungen absolvieren.

Auf der Website der dena können Sie gezielt nach Energieberatern in Ihrer Region suchen. Die dena unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Qualifikationsstufen, sodass Sie genau den passenden Experten für Ihre Anforderungen finden können.

Alternative Suchoptionen sind:

  • Handwerkskammern und Architektenkammern
  • Verbraucherzentralen
  • Empfehlungen von Freunden oder Bekannten

Wenn Sie einen Bedarfsausweis benötigen, achten Sie besonders auf die entsprechende Spezialisierung des Beraters. Nicht jeder, der Verbrauchsausweise erstellen darf, ist auch für Bedarfsausweise qualifiziert.

Prüfung der Qualifikation und Registrierung

Bevor Sie einen Auftrag vergeben, sollten Sie die Qualifikation des Energieausweis Ausstellers genau prüfen. Fragen Sie nach den entsprechenden Nachweisen und der Registriernummer.

Ein seriöser Energieberater wird Ihnen bereitwillig Auskunft über seine Ausbildung und Berechtigung geben. Scheut er diese Fragen, sollten Sie vorsichtig sein. Ein gut qualifizierter Aussteller hat nichts zu verbergen.

Überprüfen können Sie die Angaben über:

  1. Die dena-Expertendatenbank
  2. Die zuständige Handwerkskammer (bei Handwerksmeistern)
  3. Die Architektenkammer (bei Architekten)

Man kann auch direkt nach der Registriernummer fragen und diese online überprüfen. Dadurch stellen Sie sicher, dass der Aussteller tatsächlich berechtigt ist, Energieausweise nach dem Gebäudeenergiegesetz auszustellen.

Seriöse Anbieter erkennen

Seriosität zeigt sich oft im persönlichen Kontakt. Ein professioneller Energieausweis Aussteller wird immer ein Vorgespräch führen und wichtige Informationen zu Ihrem Gebäude erfragen. Er erklärt den Prozess und die verschiedenen Möglichkeiten.

Typische Anzeichen für seriöse Anbieter:

  • Transparente Preisangaben ohne versteckte Kosten
  • Klare Informationen zum Leistungsumfang
  • Bereitschaft, Fragen ausführlich zu beantworten
  • Hinweise auf notwendige Unterlagen und Daten
  • Referenzen oder Bewertungen früherer Kunden

Ich hatte letztens einen Kunden, der sich wunderte, warum ich so viele Fragen zu seinem Gebäude stellte. “Der andere Anbieter wollte nur wissen, wie groß das Haus ist”, sagte er. Genau das ist aber oft ein Warnzeichen – für eine seriöse Ausstellung des Energieausweises sind detaillierte Informationen unerlässlich.

Ein guter Energieberater wird Sie auch auf mögliche Energieeinsparungen hinweisen und nicht nur den Ausweis “abarbeiten”. Diese Beratungsleistung ist ein wichtiger Mehrwert.

Vorsicht bei Online-Angeboten und Billigpreisen

Im Internet finden sich zahlreiche Angebote für schnelle und günstige Energieausweise. Hier ist Vorsicht geboten! Während die Ausstellung von Energieausweisen durchaus online erfolgen kann, erfordert besonders der Bedarfsausweis eigentlich eine Vor-Ort-Begehung.

Extremes Misstrauen sollten Sie bei Dumpingpreisen haben. Die ordnungsgemäße Erstellung eines Energieausweises erfordert Zeit und Fachwissen – das hat seinen Preis. Wenn ein Anbieter deutlich unter dem marktüblichen Preis liegt, wird er wahrscheinlich Abkürzungen nehmen.

Die Konsequenzen können teuer werden: Ein fehlerhafter oder nicht rechtmäßig ausgestellter Energieausweis kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden!

Besonders kritisch sind Anbieter zu sehen, die:

  • Ohne jegliche Gebäudebesichtigung arbeiten (besonders bei Bedarfsausweisen)
  • Kaum Daten von Ihnen erfragen
  • Ungewöhnlich kurze Bearbeitungszeiten versprechen
  • Keinen Nachweis ihrer Qualifikation erbringen können

Denken Sie immer daran: Der billigste Anbieter ist selten der beste. Investieren Sie lieber in einen qualifizierten Energieausweis Aussteller, der ein rechtssicheres Dokument erstellt.

Die Ausstellung von Energieausweisen im Detail

Der Prozess der Ausstellung eines Energieausweises folgt bestimmten Regeln und Abläufen. Die meisten Immobilieneigentümer wissen nicht, wie viel Arbeit eigentlich hinter einem ordnungsgemäß erstellten Energieausweis steckt.

In meiner 15-jährigen Tätigkeit habe ich hunderte Energieausweise erstellt – und keiner war genau wie der andere. Jedes Gebäude hat seine eigenen Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Bei Energieausweisen unterscheiden wir grundsätzlich zwei Typen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide haben ihre Berechtigung, aber auch deutliche Unterschiede.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist relativ einfach zu erstellen, da hauptsächlich die Verbrauchsdaten (Heizung, Warmwasser) aus den Abrechnungen in Relation zur Gebäudefläche gesetzt werden. Seine Aussagekraft hängt stark vom Nutzungsverhalten der Bewohner ab.

Der Bedarfsausweis hingegen ermittelt den theoretischen Energiebedarf auf Basis der baulichen Eigenschaften. Er berücksichtigt Faktoren wie Dämmung, Fensterqualität und Heizungstechnik und liefert ein nutzungsunabhängiges Ergebnis. Für seine Erstellung ist deutlich mehr Fachwissen erforderlich.

Die Wahl zwischen beiden Arten hängt vom Gebäudetyp und Baualter ab. Für Neubauten und kleinere Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht dem GEG entsprechen, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für größere Wohngebäude kann oft zwischen beiden Varianten gewählt werden.

KriteriumVerbrauchsausweisBedarfsausweis
GrundlageTatsächlicher VerbrauchBauliche Eigenschaften
AussagekraftAbhängig vom NutzerverhaltenObjektiv, unabhängig von Nutzung
KostenCa. 50-250 €Ca. 100-500 €
Erforderlicher AufwandGeringHoch

Meine Erfahrung zeigt: Der Bedarfsausweis ist zwar teurer, bietet aber besonders bei älteren Gebäuden eine verlässlichere Bewertungsgrundlage.

Ablauf der Erstellung und erforderliche Daten

Die Erstellung eines Energieausweises folgt einem strukturierten Prozess. Zunächst werden die grundlegenden Gebäudedaten erfasst: Baujahr, Nutzfläche, Gebäudetyp und Heizungsart sind dabei essenzielle Informationen.

Für den Verbrauchsausweis benötigt der Aussteller:

  • Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Informationen zur Heizungsanlage
  • Genaue Angaben zur beheizten Gebäudefläche
  • Daten zum Warmwasserverbrauch

Bei der Ausstellung des Bedarfsausweises werden umfangreichere Informationen benötigt:

  • Baupläne mit Grundrissen und Ansichten
  • Daten zu Wandaufbauten und Dämmstoffen
  • Informationen zu Fenstern (U-Werte)
  • Details zur Heizungs- und Lüftungstechnik
  • Bei Nichtwohngebäuden auch Daten zur Beleuchtung und Klimatisierung

Die gesammelten Daten werden anschließend in spezielle Software eingegeben, die die energetischen Kennwerte berechnet. Häufig führt der Energieberater dabei noch eine Vor-Ort-Begehung durch, um die Angaben zu verifizieren. Besonders bei älteren Gebäuden ist dies wichtig, da oft keine vollständigen Unterlagen vorliegen.

Nach Abschluss der Berechnungen erstellt der Aussteller den Energieausweis mit allen erforderlichen Angaben und versieht ihn mit seiner Registriernummer und Unterschrift.

Pflichten und Haftung der Aussteller

Als Energieausweis Aussteller trägt man erhebliche Verantwortung. Die Ausstellung muss nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfolgen, und für die gemachten Angaben besteht eine Haftungspflicht.

Die wichtigsten Pflichten eines Ausstellers sind:

  1. Korrekte Erfassung und Berechnung der energetischen Kennwerte
  2. Vollständige Dokumentation aller verwendeten Daten
  3. Angabe der persönlichen Registriernummer im Ausweis
  4. Unterschrift unter den fertiggestellten Energieausweis
  5. Beifügung von Modernisierungsempfehlungen (sofern fachlich möglich)

Fehler bei der Ausstellung können weitreichende Folgen haben. Als Aussteller haftet man für falsche Angaben im Energieausweis. Besonders gravierend: Werden Energiekennwerte bewusst besser dargestellt als sie tatsächlich sind, kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Ich erinnere mich an einen Fall, wo ein Kollege die Dämmstärke falsch eingeschätzt hatte. Der Immobilienkäufer klagte später auf Schadenersatz, weil der tatsächliche Energiebedarf deutlich höher lag als im Ausweis angegeben. Das ging vor Gericht!

Zur Absicherung sollten Aussteller daher immer eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt Schäden ab, die durch fehlerhafte Energieausweise entstehen können.

Kosten und Gültigkeit von Energieausweisen

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art und Aufwand. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis, da er weniger Arbeitszeit erfordert.

Typische Preise für Energieausweise:

  • Verbrauchsausweis für Wohngebäude: ca. 50 bis 250 Euro
  • Bedarfsausweis für Wohngebäude: ca. 100 bis 500 Euro
  • Energieausweise für Nichtwohngebäude: 300 bis 1.000 Euro (je nach Größe und Komplexität)

Die Preisspanne erklärt sich durch unterschiedliche Gebäudegrößen und regionale Unterschiede. Bei besonders komplexen Gebäuden oder fehlenden Unterlagen kann der Preis auch höher ausfallen.

Ein nach dem GEG ausgestellter Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Auch bei größeren baulichen Veränderungen, die die Energieeffizienz beeinflussen, sollte ein neuer Energieausweis erstellt werden, da der alte dann nicht mehr die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt.

Bei Neuvermietung oder Verkauf einer Immobilie muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Es genügt nicht, ihn erst beim Vertragsabschluss zu präsentieren! Dies ist eine häufige Fehlerquelle, die zu rechtlichen Problemen führen kann.

Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Energieausweise ändern sich regelmäßig. Als Immobilienbesitzer sollten Sie die wichtigsten Grundlagen kennen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Manche Änderungen kommen schleichend, andere ganz plötzlich. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2023 hat beispielsweise viele Immobilienbesitzer überrascht.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und seine Vorschriften

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für Energieausweise in Deutschland. Es trat 2020 in Kraft und vereint die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.

Im GEG sind unter anderem folgende Aspekte zu Energieausweisen geregelt:

  • Die Ausstellungspflicht für bestimmte Gebäude
  • Qualifikationsanforderungen an die Aussteller
  • Inhalte und Gestaltung der Energieausweise
  • Nachweispflichten bei Verkauf und Vermietung
  • Energieeffizienzklassen und deren Darstellung

Besonders wichtig ist § 88 des Gebäudeenergiegesetzes, der die Ausstellungsberechtigung detailliert regelt. Hier wird festgelegt, welche beruflichen Qualifikationen für die Ausstellung von Energieausweisen berechtigen. Die wesentlichen Inhalte der Anlage 11 definieren zudem die erforderlichen Schulungsinhalte für Energieausweis Aussteller.

Das GEG schreibt auch vor, dass Energieausweise Angaben zu CO2-Emissionen enthalten müssen – ein Aspekt, der mit Blick auf den Klimaschutz immer wichtiger wird.

Neuerungen durch die GEG-Novelle 2024

Mit der GEG-Novelle 2024 kommen einige wichtige Änderungen auf Immobilienbesitzer und Energieausweis Aussteller zu. Die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden werden weiter verschärft.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:

  • Verschärfte Effizienzstandards für Neubauten
  • Erweiterte Informationspflichten im Energieausweis
  • Detailliertere Angaben zu CO2-Emissionen
  • Neue Berechnungsmethoden für Energiekennwerte
  • Mehr Transparenz bei Modernisierungsempfehlungen

Für Energieausweis Aussteller bedeuten diese Änderungen, dass sie ihre Fachkenntnisse aktualisieren müssen. Die Fortbildung zum Thema GEG 2024 ist für viele Aussteller daher obligatorisch.

Auch die Darstellung der Energieeffizienzklassen wurde überarbeitet. Die Skala reicht nun von A+ bis H, wobei A+ die höchste Energieeffizienz darstellt. Diese feinere Abstufung soll mehr Transparenz für Verbraucher schaffen.

Als Immobilienbesitzer sollten Sie sich rechtzeitig informieren, ob Ihre bestehenden Energieausweise den neuen Anforderungen noch genügen oder ob eine Neuausstellung erforderlich wird.

Ordnungswidrigkeiten und Folgen bei Verstößen

Verstöße gegen die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die möglichen Bußgelder sind nicht zu unterschätzen!

Folgende Verstöße können teuer werden:

  • Fehlender oder nicht fristgerecht vorgelegter Energieausweis
  • Ausstellung durch nicht berechtigte Personen
  • Falsche Angaben in Energieausweisen
  • Nichterfüllung der Aushangpflicht bei öffentlichen Gebäuden

Die Bußgelder können je nach Schwere des Verstoßes bis zu 15.000 Euro betragen. Bei vorsätzlichen Falschangaben, die den Wert einer Immobilie beeinflussen sollen, kann sogar der Tatbestand des Betrugs erfüllt sein.

Ich war letztens bei einem Kunden, der völlig überrascht war, als er ein Bußgeldbeschreibung erhielt. Er hatte beim Verkauf seiner Wohnung den Energieausweis erst beim Notartermin vorgelegt – zu spät, denn das Gesetz verlangt die Vorlage schon bei der Besichtigung!

Nicht nur Eigentümer, auch Aussteller von Energieausweisen können bei Pflichtverletzungen zur Verantwortung gezogen werden. Die ausgestellten Energieausweise werden stichprobenartig überprüft, was die Qualitätssicherung verbessert.

Sonderregelungen für Denkmäler und Nichtwohngebäude

Nicht alle Gebäude werden nach den gleichen Standards bewertet. Das GEG sieht Sonderregelungen für bestimmte Gebäudetypen vor, darunter denkmalgeschützte Gebäude und Nichtwohngebäude.

Bei Baudenkmälern können die Anforderungen an den Energieausweis gelockert werden, wenn die Maßnahmen zur Energieeinsparung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würden. Hier ist immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig.

Für Nichtwohngebäude gelten spezielle Berechnungsverfahren, die den unterschiedlichen Nutzungsarten Rechnung tragen. Die Ausstellung eines Energieausweises für ein Bürogebäude, ein Krankenhaus oder ein Einkaufszentrum erfordert spezielles Fachwissen.

Besonderheiten bei Nichtwohngebäuden:

  • Berücksichtigung von Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Bewertung der Beleuchtungssysteme
  • Einbeziehung technischer Gebäudeausrüstung
  • Unterschiedliche Nutzungsprofile

Bei gemischt genutzten Gebäuden – etwa Wohnhäuser mit Geschäften im Erdgeschoss – müssen unter Umständen separate Ausweise für die verschiedenen Nutzungsbereiche erstellt werden. Das erhöht den Aufwand und damit auch die Kosten für die Ausstellung.

Für historische Gebäude mit Denkmalschutz arbeite ich oft eng mit Denkmalschutzbehörden zusammen. Es ist immer ein Balanceakt zwischen Energieeffizienz und Erhalt des kulturellen Erbes. In solchen Fällen ist besonders viel Fingerspitzengefühl bei der Erstellung des Energieausweises gefragt.

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