Energieausweis erstellen lassen: Wer, wie und was sollte man beachten?

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer und Mieter, das Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes gibt. Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist er bei Vermietung, Verkauf und Neubau vorgeschrieben.
Doch nicht jeder darf einen solchen Ausweis ausstellen – hierfür sind spezielle Qualifikationen erforderlich. Energieberater, Architekten und Ingenieure mit entsprechender Fachkenntnis gehören zu den zugelassenen Ausstellern, die befugt sind, die energetische Bewertung vorzunehmen und den Verbrauchs- oder Bedarfsausweis zu erstellen.
Für Sie als Immobilienbesitzer oder -verwalter stellt sich oft die Frage, welche Art von Energieausweis Sie benötigen und an wen Sie sich für die Erstellung wenden sollten. Wir klären in diesem Artikel die häufigsten Fragen rund um den Energieausweis und zeigen Ihnen, wie Sie ihn korrekt beantragen können.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten wie Architekten, Ingenieuren, Physikern, bestimmten Handwerkern (Heizungsbauer, Schornsteinfeger) und Energieberatern ausgestellt werden, deren Qualifikationen im GEG §88 geregelt sind.
- Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den verbrauchsorientierten Energieausweis (basierend auf tatsächlichem Verbrauch) und den bedarfsorientierten Energieausweis (basierend auf theoretischen Berechnungen).
- Energieausweise sind 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und umfassen 5 Seiten mit Energiekennwerten und verpflichtenden Modernisierungsempfehlungen.
- Bei fehlenden oder falschen Energieausweisen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro, Aussteller haften für die fachliche Richtigkeit ihrer Angaben.
- Eigentümer oder Makler dürfen Energieausweise nicht selbst ausstellen, die Kosten für die Erstellung dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
Wer erstellt Energieausweise?
Bei der Frage, wer einen Energieausweis ausstellen darf, gibt es klare Vorgaben. Nicht jeder kann mal eben einen gültigen Energieausweis erstellen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt genau fest, welche Fachleute diese wichtigen Dokumente ausstellen dürfen.
Wir erleben in unserer täglichen Beratungspraxis immer wieder, dass Eigentümerinnen und Eigentümer überrascht sind, wenn sie erfahren, dass sie den Ausweis nicht selbst erstellen können. “Kann ich das nicht einfach selbst machen?” ist eine häufige Frage. Nein, kann man nicht – und das ist auch sinnvoll so!
Zugelassene Aussteller: Architekten, Ingenieure, Energieberater
Wer erstellt also einen rechtsgültigen Energieausweis? Diese Dokumente dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Dazu gehören:
- Architekten mit entsprechender Berufserfahrung
- Bauingenieure mit Schwerpunkt Gebäudetechnik
- Energieberater mit passender Qualifikation
- Bestimmte Handwerksmeister (z.B. Schornsteinfeger)
- Techniker mit Fachrichtung Bauwesen
Interessant ist, dass auch Schornsteinfeger zu den Berufsgruppen gehören, die einen Energieausweis ausstellen dürfen. Sie haben durch ihre Arbeit oft einen guten Überblick über den energetischen Zustand eines Gebäudes und die Effizienz der Heizungsanlage.
Ein Beispiel aus meiner Praxis: Letztes Jahr kam ein Kunde zu mir, der seinen Energieausweis vom Schornsteinfeger erstellen ließ. Dieser hatte während seiner regulären Kontrolle bereits viele relevante Daten zu Heizung und Warmwasser erfasst und konnte den verbrauchsorientierten Energieausweis daher besonders kostengünstig anbieten.
Voraussetzungen und Qualifikation der Aussteller
Die Ausstellung eines Energieausweises erfordert spezifische Qualifikationen. Nach dem Gebäudeenergiegesetz dürfen Energieausweise nur von Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Die genauen Anforderungen sind im §88 des GEG geregelt.
Zu den erforderlichen Qualifikationen gehören:
- Ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in relevanten Bereichen
- Mehrjährige Berufserfahrung im Bauwesen oder der Gebäudeenergetik
- Spezielle Weiterbildungen im Bereich Energieeffizienz
- Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste oder der dena-Liste
Ein unqualifizierter Aussteller, der trotzdem einen Energieausweis ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Das ist kein Pappenstiel!
Die Qualifikation stellt sicher, dass die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes korrekt erfasst und bewertet werden. Nur so kann der Ausweis seine Funktion als verlässliches Informationsinstrument erfüllen.
Unterschied zwischen Energieausweis und Energiepass
Häufig werden die Begriffe “Energieausweis” und “Energiepass” synonym verwendet. Tatsächlich handelt es sich um dasselbe Dokument. Der Begriff “Energiepass” war früher gebräuchlich, wurde aber mittlerweile durch die offiziellere Bezeichnung “Energieausweis” abgelöst.
Es gibt also keinen inhaltlichen Unterschied zwischen beiden Begriffen. Manche Anbieter verwenden “Energiepass” noch aus Gewohnheit oder aus Marketinggründen. Rechtlich verbindlich ist aber die Bezeichnung “Energieausweis”.
Die Verwechslung führt manchmal zu luschen Situationen. Neulich fragte mich ein Kunde: “Brauche ich jetzt einen Energieausweis oder einen Energiepass?” Meine Antwort: “Ja.” Er war erstmal verwirrt, bis ich ihm erklärte, dass es sich um dasselbe handelt.
Energieausweis online beantragen: So geht’s
Die Beantragung eines Energieausweises ist heute auch online möglich. Viele qualifizierte Aussteller bieten diesen Service an. Der Prozess ist unkompliziert:
- Auswahl eines qualifizierten Anbieters
- Übermittlung der erforderlichen Unterlagen (meist per Upload)
- Prüfung der Daten durch den Energieberater
- Erstellung und Zusendung des fertigen Energieausweises
Beim Energieausweis online erstellen ist Vorsicht geboten. Achten Sie auf die Qualifikation des Anbieters. Nicht jeder Online-Service wird von berechtigten Fachleuten betrieben.
Ein seriöser Anbieter wird immer seine Qualifikationen und Berechtigungen transparent darlegen. Wenn diese Informationen fehlen – Finger weg!
Arten von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Es gibt zwei grundlegende Typen von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide haben ihre Berechtigung und dienen unterschiedlichen Zwecken.
Die Wahl zwischen diesen beiden Ausweistypen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Baujahr des Gebäudes, die Anzahl der Wohneinheiten und persönliche Präferenzen. Oft stellt sich die Frage: “Welcher ist der bessere Ausweis?” Die ehrliche Antwort: Es kommt drauf an!
Der Verbrauchsausweis (Energieverbrauchsausweis) im Detail
Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes. Er wird auf Grundlage der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre erstellt. Diese Daten stammen aus den Heizkostenabrechnungen und umfassen den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser.
Vorteile des Verbrauchsausweises:
- Günstiger in der Erstellung (ca. 50-150 Euro)
- Geringerer Aufwand für die Erfassung der Daten
- Spiegelt das reale Nutzerverhalten wider
Nachteile:
- Stark vom Verhalten der Bewohner abhängig
- Weniger aussagekräftig über tatsächliche energetische Qualität des Gebäudes
- Bei Leerstand oder Neubauten nicht anwendbar
Der Verbrauchsausweis ist besonders für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten geeignet, die nach 1977 errichtet wurden. Er liefert jedoch eher einen groben Überblick und ist weniger detailliert als der Bedarfsausweis.
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Der Verbrauchsausweis ist oft irreführend, wenn sehr sparsame Bewohner in einem energetisch schlechten Gebäude wohnen. Da sieht der Ausweis plötzlich gut aus, obwohl das Haus eine energetische Katastrophe ist!
Der Bedarfsausweis und seine Berechnungen
Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf einer detaillierten technischen Analyse des Gebäudes. Er berechnet den theoretischen Energiebedarf unabhängig vom Nutzerverhalten und berücksichtigt Faktoren wie:
- Bausubstanz und Dämmeigenschaften
- Art und Effizienz der Heizungsanlage
- Fensterqualität und Wärmebrücken
- Art des Brennstoffs und der Energieversorgung
Die Berechnung des Endenergiebedarf erfolgt nach standardisierten Verfahren und liefert ein objektives Bild der energetischen Qualität des Gebäudes.
Vorteile des Bedarfsausweises:
- Objektive Bewertung der Gebäudesubstanz
- Unabhängig vom Nutzerverhalten
- Detaillierte Modernisierungsempfehlungen
- Bessere Vergleichbarkeit verschiedener Immobilien
Nachteile:
- Teurer in der Erstellung (ca. 300-500 Euro)
- Höherer Aufwand durch notwendige Begehung und Erfassung
- Kann bei standardisierter Berechnung vom tatsächlichen Verbrauch abweichen
Der bedarfsorientierten Energieausweis ist besonders für ältere Gebäude (Bauantrag vor dem 1. November 1977) und Häuser mit weniger als vier Wohneinheiten empfehlenswert. Auch bei geplanten Sanierungen liefert er wertvolle Informationen.
Energieeffizienzklassen und ihre Bedeutung
Ein zentrales Element des Energieausweises sind die Energieeffizienzklassen. Sie reichen von A+ (sehr effizient) bis H (energetisch sehr schlecht) und erlauben eine schnelle Einordnung der energetischen Qualität eines Gebäudes.
Energieeffizienzklasse | Endenergiebedarf (kWh/m² Jahr) | Typisches Gebäude |
---|---|---|
A+ | unter 30 | Passivhaus |
A | 30 bis 50 | KfW-Effizienzhaus 40 |
B | 50 bis 75 | KfW-Effizienzhaus 55 |
C | 75 bis 100 | KfW-Effizienzhaus 70 |
D | 100 bis 130 | Neubaustandard ab 2016 |
E | 130 bis 160 | Sanierter Altbau |
F | 160 bis 200 | Unsanierter Altbau ab 1977 |
G | 200 bis 250 | Teilsanierter Altbau vor 1977 |
H | über 250 | Unsanierter Altbau vor 1977 |
Die Energieeffizienzklassen erleichtern den Vergleich verschiedener Immobilien. Sie sind ein wichtiges Kriterium für potenzielle Käufer oder Mieter, da sie Aufschluss über die zu erwartenden Energiekosten geben.
Ein Gebäude, das vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurde und nicht energetisch saniert ist, fällt typischerweise in die Klassen G oder H. Moderne Neubauten erreichen in der Regel mindestens Klasse C oder besser.
Wie beantragen Sie einen Energieausweis?
Die Beantragung eines Energieausweises ist ein unkomplizierter Prozess. Als Gebäudeeigentümer haben Sie verschiedene Möglichkeiten, an dieses wichtige Dokument zu kommen. Lassen Sie mich Ihnen die Optionen erklären.
Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig um den Energieausweis kümmern, besonders wenn Sie Ihr Haus oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen möchten. Die Erstellung kann je nach Art des Ausweises und Komplexität des Gebäudes einige Tage bis Wochen dauern.
Schritte zur Erstellung des Energieausweises
Der Prozess zur Erstellung eines Energieausweises läuft typischerweise so ab:
- Auswahl des Ausstellers: Kontaktieren Sie einen qualifizierten Energieberater, Architekten oder anderen berechtigten Aussteller.
- Entscheidung für Ausweis-Typ: Klären Sie gemeinsam, ob ein Verbrauchsausweis ausreichend ist oder ein Bedarfsausweis erstellt werden soll.
- Datenerfassung: Für den Verbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten der letzten Jahre ausgewertet. Für den Bedarfsausweis erfolgt meist eine Begehung des Gebäudes.
- Berechnung und Auswertung: Der Energieberater berechnet die relevanten Kennwerte und erstellt den Ausweis.
- Übergabe des Energieausweises: Sie erhalten das fertige Dokument, meist in zweifacher Ausfertigung.
Bei einem verbrauchsorientierten Ausweis dauert die Erstellung etwa 1-2 Wochen, beim bedarfsorientierten Ausweis sollten Sie mit 2-4 Wochen rechnen. Der Zeitaufwand hängt stark von der Verfügbarkeit der Unterlagen ab.
Benötigte Unterlagen für die Beantragung
Für die Erstellung eines Energieausweises werden verschiedene Unterlagen benötigt. Je nach Ausweistyp unterscheiden sich diese:
Für den Verbrauchsausweis:
- Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
- Informationen zur Gebäudenutzfläche
- Angaben zum Energieträger (z.B. Gas, Öl, Fernwärme)
- Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage
Für den Bedarfsausweis:
- Baupläne des Gebäudes (Grundrisse, Schnitte)
- Angaben zu Dämmstoffen und deren Stärken
- Informationen zu Fenstern und Außentüren
- Details zur Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
- Angaben zu bereits durchgeführten energetischen Sanierungen
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto präziser kann der Energieausweis erstellt werden. Falls Unterlagen fehlen, kann der Energieberater durch eine Begehung viele Informationen selbst erheben – das kostet dann allerdings mehr.
Energieausweis online beantragen: Vorteile und Nachteile
Die Online-Beantragung eines Energieausweises wird immer beliebter. Dieser Weg bietet einige Vorteile, hat aber auch seine Tücken.
Vorteile:
- Bequeme Beantragung von zuhause aus
- Oft günstigere Preise durch standardisierten Prozess
- Schnelle Bearbeitung möglich
- Einfacher Vergleich verschiedener Anbieter
Nachteile:
- Keine persönliche Begehung des Gebäudes
- Mögliche Ungenauigkeiten durch fehlende Detailprüfung
- Unsicherheit bezüglich der Qualifikation des Ausstellers
- Weniger individuelle Beratung zu Sanierungsmaßnahmen
Wenn Sie einen Energieausweis online erstellen lassen möchten, achten Sie unbedingt auf die Qualifikation des Anbieters. Prüfen Sie, ob dieser berechtigt ist, Energieausweise auszustellen. Ein seriöser Anbieter wird seine Berechtigung transparent darlegen.
Aus meiner Erfahrung rate ich: Für einfache Mehrfamilienhäuser (mehr als vier Wohneinheiten) und einen Verbrauchsausweis kann der Online-Weg eine gute Option sein. Für Einzelgebäude, ältere Häuser oder wenn eine energetische Sanierung ansteht, ist der Weg über einen lokalen Energieberater mit Vor-Ort-Termin die bessere Wahl.
Energieausweis-Pflicht und gesetzliche Vorgaben
Die Energieausweis-Pflicht ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Energiepolitik. Sie soll Transparenz auf dem Immobilienmarkt schaffen und zum energiesparenden Bauen und Sanieren motivieren.
Die rechtliche Grundlage für Energieausweise bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Es regelt detailliert, wann ein Energieausweis vorgelegt werden muss und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.
Wann ist der Energieausweis vorgeschrieben?
Ein Energieausweis ist in folgenden Situationen vorgeschrieben:
- Bei Verkauf einer Immobilie: Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, hat das Recht, den Energieausweis einzusehen.
- Bei Vermietung: Wenn eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet wird, muss der Energieausweis dem potenziellen Mieter vorgelegt werden.
- Bei Neubau: Für Neubauten ist ein Bedarfsausweis Pflicht.
- Bei umfassender Sanierung: Nach größeren energetischen Sanierungen ist ein neuer Energieausweis erforderlich.
- Bei öffentlichen Gebäuden: Gebäude mit starkem Publikumsverkehr müssen den Energieausweis gut sichtbar aushängen.
Ausnahmen gibt es für Baudenkmäler, kleine Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern, Ferienhaus oder Gebäude mit einer sehr geringen Nutzungsdauer.
Aus meiner Praxis weiß ich: Besonders bei Vermietungen wird die Vorlage des Energieausweises oft vergessen. Das kann teuer werden! Ein Bekannter vermietete seine Wohnung und erfuhr erst beim Anwaltsschreiben des Mieters von seiner Pflicht – keine schöne Situation.
Pflichtangaben des Energieausweises in Immobilienanzeigen
Seit der EnEV 2014 müssen bestimmte Energiekennwerte bereits in kommerziellen Immobilienanzeigen angegeben werden. Diese Pflicht betrifft Zeitungsanzeigen, Online-Portale und andere Werbemedien.
In einer Immobilienanzeige müssen folgende Angaben zum Energieausweis enthalten sein:
- Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
- Energiebedarf oder -verbrauch in kWh/m² pro Jahr
- Energieträger für die Heizung (z.B. Gas, Öl, Fernwärme)
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Diese Informationen sollen Interessenten schon vor der Besichtigung einen Eindruck von den energetischen Eigenschaften und möglichen Energiekosten der Immobilie vermitteln.
Wird in der Anzeige auf diese Pflichtangaben verzichtet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann.
Bußgelder und rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Energieausweis-Pflicht können teure Konsequenzen haben. Das GEG sieht Bußgelder von bis zu 10.000 Euro vor.
Typische Verstöße sind:
- Fehlender Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung
- Nicht autorisierte Ausstellung eines Energieausweises
- Fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- Bewusst falsche Angaben im Energieausweis
- Nichtvorlage des Energieausweises trotz Aufforderung
Die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt den Bundesländern. In einigen Regionen finden vermehrt Stichprobenkontrollen statt, während in anderen kaum kontrolliert wird.
Dennoch sollten Eigentümerinnen und Eigentümer das Risiko nicht unterschätzen. Besonders bei Streitigkeiten mit Mietern oder Käufern kann ein fehlender Energieausweis schnell zum Problem werden.
Übfrigens kann auch wer unberichtigt einen Energieausweis ausstellt mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.
Häufige Fragen rund um den Energieausweis
Rund um den Energieausweis gibt es viele Fragen. Als Energieberater höre ich täglich neue. Hier beantworte ich die häufigsten Fragen, die mir in meinem Berufsalltag begegnen.
Von der Gültigkeitsdauer bis zur Frage nach Eigenausstellung – diese Informationen helfen Ihnen, besser zu verstehen, was es mit diesem wichtigen Dokument auf sich hat.
Wie lange gelten Energieausweise und wann erneuern?
Energieausweise haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Sie sind für 10 Jahre gültig und müssen danach erneuert werden. Die Gültigkeit beginnt mit dem Ausstellungsdatum, nicht mit dem Datum des Erwerbs der Immobilie.
Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen ein neuer Energieausweis vor Ablauf der 10 Jahre erstellt werden sollte:
- Nach umfassenden energetischen Sanierungen (Dämmung, Fenstererneuerung, Heizungstausch)
- Bei wesentlichen Änderungen am Gebäude
- Wenn sich die Nutzung des Gebäudes grundlegend ändert (z.B. von Wohn- zu Gewerbeimmobilie)
Die Erneuerung funktioniert wie die Erstausstellung: Ein qualifizierter Aussteller erstellt einen neuen Energieausweis auf Grundlage aktueller Daten.
Ein häufiger Irrtum: Manche denken, bei Eigentumsübergang verlängert sich die Gültigkeitsfrist. Dem ist nicht so! Die 10 Jahre laufen unabhängig vom Eigentümerwechsel weiter.
Kann ich den Energieausweis selbst ausstellen?
Eine klare Antwort: Nein, als normaler Hauseigentümer können Sie den Energieausweis nicht selbst ausstellen. Dafür benötigen Sie die oben beschriebenen Qualifikationen.
Es gibt zwar Online-Tools, mit denen Sie Ihre eigenen energetischen Berechnungen durchführen können. Diese haben jedoch keinen offiziellen Charakter und ersetzen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis.
Die Selbsterstellung durch unqualifizierte Personen wäre aus gutem Grund illegal:
- Die korrekte Berechnung erfordert Fachkenntnisse
- Die Objektivität wäre nicht gewährleistet
- Die Vergleichbarkeit verschiedener Immobilien wäre eingeschränkt
Wer unberechtigterweise einen Energieausweis ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Das Risiko ist es nicht wert!
Wenn die Kosten für den Energieausweis Sie abschrecken: Ein Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus kostet oft nur 50-100 Euro und ist für viele Gebäude ausreichend.
Tipps zur Verbesserung der energetischen Gebäudeeffizienz
Der Energieausweis enthält nicht nur Informationen zum Ist-Zustand, sondern auch Empfehlungen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz. Diese sollten Sie ernst nehmen!
Hier einige bewährte Maßnahmen zur energetischen Sanierung:
- Dämmung der Gebäudehülle: Besonders die oberste Geschossdecke und die Kellerdecke bieten oft ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
- Fenstertausch: Moderne Fenster reduzieren Wärmeverluste erheblich.
- Heizungsmodernisierung: Alte Heizkessel durch effiziente Brennwertgeräte oder Wärmepumpen ersetzen.
- Hydraulischer Abgleich: Sorgt für gleichmäßige Wärmeverteilung und spart bis zu 10% Heizkosten.
- Erneuerbare Energien: Solar- oder Photovoltaikanlagen reduzieren den Primärenergiebedarf.
Letzte Woche beriet ich einen Kunden mit einem Haus aus den 60er Jahren. Allein durch die Dämmung des Dachbodens und einen hydraulischen Abgleich konnte er seine Heizkosten um fast 20% senken!
Für größere Sanierungen gibt es attraktive Förderprogramme. Informieren Sie sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW-Bankengruppe über aktuelle Zuschüsse und zinsgünstige Kredite.
Der beste Energieausweis ist übrigens der, bei dem Sie neben dem Dokument auch eine fundierte energetische Beratung erhalten. Dann haben Sie nicht nur ein Stück Papier, sondern auch einen Plan, wie Sie Ihre Immobilie energetisch optimieren und langfristig Kosten sparen können.
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