Energieausweis im Denkmalschutz: Das gilt

Veröffentlicht am: 12. Mai 2025
Letztes Update: 12. Mai 2025
Team Bonn
Autor: Team Bonn

Historische Gebäude unter Denkmalschutz stehen oft im Spannungsfeld zwischen Erhalt der baukulturellen Substanz und modernen Anforderungen an die Energieeffizienz. Die Ausstellung eines Energieausweises für denkmalgeschützte Immobilien unterliegt besonderen Regeln und Ausnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt hat.

Bei Baudenkmälern gelten spezifische Ausnahmeregelungen, die Sie als Eigentümer kennen sollten. Dennoch müssen Sie in bestimmten Fällen – etwa bei Vermietung oder Verkauf – einen Energieausweis vorlegen, der den energetischen Zustand des Gebäudes dokumentiert. Die Herausforderung liegt darin, energetische Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, ohne die historische Substanz und das Erscheinungsbild des Baudenkmals zu beeinträchtigen.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Denkmalgeschützte Gebäude sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) grundsätzlich von der Energieausweispflicht befreit.
  • Energetische Sanierungen an denkmalgeschützten Immobilien benötigen stets eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
  • Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es Ausnahmeregelungen bei den energetischen Anforderungen, wenn diese die historische Bausubstanz beeinträchtigen würden.
  • Innendämmung, Kellerdeckendämmung und angepasste Heizungssysteme sind typische denkmalverträgliche Sanierungsmaßnahmen.
  • Freiwillige Energieausweise für Denkmäler sind möglich, wobei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweisen unterschieden wird.

Energieausweispflicht bei denkmalgeschützten Gebäuden

Besitzer von Baudenkmälern können aufatmen: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bietet Ihnen in § 80 besondere Regelungen. Denkmalgeschützte Gebäude sind unter bestimmten Umständen von der allgemeinen Energieausweispflicht befreit. Diese Ausnahme fußt auf dem Grundsatz, dass Denkmalschutz und Energieeffizienz nicht zwangsläufig konkurrieren müssen, aber dennoch Prioritäten gesetzt werden.

Bei einem denkmalgeschützten Haus steht der Erhalt der historischen Substanz an erster Stelle. Es wäre absurd, ein jahrhundertealtes Baudenkmal zu beschädigen, nur um moderne Energiestandards zu erfüllen. Ich erinnere mich noch gut an meine erste Beratung als Energieberater – der Eigentümer eines Fachwerkhauses aus dem 18. Jahrhundert verzweifelte fast an den vermeintlichen Anforderungen.

“Muss ich jetzt wirklich meine historischen Fenster gegen Kunststofffenster tauschen?” fragte er besorgt. Natürlich nicht! Der Gesetzgeber hat sinnvollerweise Ausnahmen geschaffen.

Ausnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG enthält in § 79 Absatz 4 klare Regelungen für Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Konkret bedeutet das: Wenn energetische Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würden, gelten Ausnahmen von den üblichen Vorgaben.

Die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) sah bereits ähnliche Ausnahmen vor. Das neue GEG führt diese Tradition fort und präzisiert sie. Besonders wenn Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden, greifen Ausnahmeregelungen.

Bei Baudenkmälern und in Ensembles gilt generell:

  • Die Ausnahmen betreffen sowohl einzelne Baudenkmäler als auch geschützte Ensemble
  • Auch bei besonders erhaltenswerter Bausubstanz ohne formellen Denkmalschutz können Ausnahmen gelten
  • Die Befreiung muss nicht extra beantragt werden, sie gilt kraft Gesetz

Ein wichtiger Punkt: Die Ausnahme gilt automatisch. Sie müssen keinen separaten Antrag stellen, um von der Energieausweispflicht befreit zu werden. Allerdings empfehle ich immer, den Denkmalstatus schriftlich bestätigen zu lassen – das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten!

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Trotz der grundsätzlichen Ausnahme gibt es Fälle, in denen auch für ein denkmalgeschütztes Gebäude ein Energieausweis erforderlich sein kann. Beim Verkauf oder der Vermietung einer denkmalgeschützten Immobilie sind die Regelungen besonders relevant.

Gemäß § 79 Absatz 1 des Gebäudeenergiegesetzes müssen Eigentümer generell beim Verkauf und bei Neuvermietung einen Energieausweis vorzulegen. Für denkmalgeschützte Gebäude greift jedoch die Ausnahme nach Absatz 4 desselben Paragraphen. Das bedeutet: Käufer oder Mieter haben kein Anrecht auf einen Energieausweis, wenn es sich um ein geschütztes Gebäude handelt.

Ich hab’s selbst erlebt – manchmal bestehen Kaufinteressenten dennoch auf einen Energieausweis. In solchen Fällen rate ich zur Klarstellung: “Die Ausweispflicht gilt für dieses denkmalgeschützte Gebäude nicht, weil die Substanz oder das Erscheinungsbild durch energetische Maßnahmen beeinträchtigt würden.”

Bei öffentlichen Gebäuden gelten teilweise andere Regeln:

GebäudeartAusweispflichtBesonderheiten
Private denkmalgeschützte GebäudeKeine PflichtAusnahme nach § 79 Absatz 4 GEG
Öffentliche denkmalgeschützte Gebäude über 1000 m²AushangpflichtEingeschränkte Anforderungen möglich
Denkmalgeschützte Gebäude in EnsemblesKeine PflichtGesamtensemble geschützt

Auch wenn keine Pflicht besteht – freiwillige Energieausweise können durchaus sinnvoll sein. Sie geben wichtige Hinweise zur energetischen Qualität des Baudenkmals und können bei späteren Sanierungsmaßnahmen als Referenz dienen.

Denkmalschutz und energetische Sanierung verbinden

Wie kriegt man den Spagat zwischen Erhalt und Modernisierung hin? Ich arbeite seit über 15 Jahren mit historischen Gebäuden, und eins kann ich Ihnen sagen: Es gibt fast immer einen Weg, die Energieeffizienz zu verbessern, ohne die historische Substanz zu gefährden.

Der Trick liegt darin, behutsam vorzugehen und die richtigen Maßnahmen auszuwählen. Bei vielen denkmalgeschützten Gebäuden kann man durch intelligente Lösungen den Energieverbrauch um 30-50% reduzieren – ohne das Erscheinungsbild zu beeinträchtigen.

Letztens besichtigte ich ein Stadthaus von 1895. Die massive Sandsteinfassade stand unter Schutz, aber im Inneren gab es großes Potenzial. Mit einer sensiblen Innendämmung und einer modernen Heizung konnte der Energiebedarf halbiert werden. Das Beste: Von außen sieht man keinen Unterschied.

Genehmigung der Denkmalschutzbehörde für Sanierungsmaßnahmen

Bei jedem baulichen Eingriff an denkmalgeschützten Gebäuden ist die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde Pflicht. Das gilt auch für energetische Sanierungsmaßnahmen. Die Denkmalbehörde prüft, ob die geplanten Maßnahmen mit dem Denkmalschutz vereinbar sind.

Der Ablauf sieht typischerweise so aus:

  1. Abstimmungsgespräch mit der Denkmalschutzbehörde vor detaillierter Planung
  2. Erstellung eines denkmalverträglichen Sanierungskonzepts
  3. Einreichung des Antrags mit detaillierten Unterlagen
  4. Prüfung durch die Behörde (dauert meist 2-3 Monate)
  5. Bei Genehmigung: schriftlicher Bescheid mit Auflagen

Sanierungsmaßnahmen an Dach und Fassade sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Auch der Austausch von Fenstern oder Türen benötigt fast immer die Zustimmung der Behörde. Mein Tipp: Beziehen Sie die Denkmalschutzbehörde frühzeitig ein – das spart Zeit und Nerven.

Manchmal hab ich erlebt, dass Behörden zunächst skeptisch bei energetischen Maßnahmen sind. Mit guter Vorbereitung und dem richtigen Konzept lassen sich aber fast immer Kompromisse finden. Wichtig: Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich!

Innendämmung und bauliche Anpassungen

Wenn die Außenfassade erhalten bleiben muss, bietet die Innendämmung eine effektive Alternative. Sie ist oft der einzige Weg, die Energieeffizienz zu verbessern, ohne das geschützte Erscheinungsbild zu beeinträchtigen.

Innendämmungen müssen sorgfältig geplant werden. Die größte Herausforderung: Tauwasserbildung und Schimmelgefahr vermeiden. Moderne Dämmsysteme mit kapillarkaktiven Materialien wie Calciumsilikatplatten oder Holzfaserdämmung bieten hier gute Lösungen.

Bei der Innendämmung eines denkmalgeschützten Hauses sollten Sie besonders achten auf:

  • Diffusionsoffene Materialien
  • Anschlüsse an Decken und andere Bauteile
  • Behandlung von Wärmebrücken
  • Feuchteschutz an kritischen Stellen

Letzte Woche hab ich ein Projekt in einem Fachwerkhaus abgeschlossen. Wir haben Lehmputz mit Schilfmatten kombiniert – eine traditionelle Methode, die hervorragend funktioniert und bauphysikalisch perfekt zum alten Gebäude passt. Der Besitzer ist begeistert vom deutlich verbesserten Raumklima.

Dämmung der Kellerdecke als energetische Maßnahme

Eine oft unterschätzte Maßnahme: die Dämmung der Kellerdecke. Sie ist bei denkmalgeschützten Gebäuden fast immer problemlos möglich und bringt einen erheblichen Energiespareffekt. Da sie das Erscheinungsbild nicht verändert, genehmigen Denkmalschutzbehörden diese Maßnahme in der Regel ohne Einschränkungen.

Die Kellerdeckendämmung kann den Energieverbrauch um 5-15% senken und sorgt gleichzeitig für wärmere Fußböden im Erdgeschoss. Ein doppelter Gewinn! Die Dämmplatten werden einfach von unten an der Decke befestigt.

Für ein denkmalgeschütztes Gebäude aus dem 19. Jahrhundert habe ich letztes Jahr eine Kombination aus Mineralwolldämmung und Lehmputz empfohlen. Der Clou: Der Lehm reguliert die Luftfeuchtigkeit im Keller und verhindert Schimmelbildung. Eine perfekte Lösung für das alte Gemäuer.

Bauliche Maßnahmen zum Dämmen von Denkmälern

Neben der Innendämmung und Kellerdeckendämmung gibt es weitere bauliche Maßnahmen, die den Energieverbrauch in Baudenkmälern reduzieren können, ohne die historische Substanz zu gefährden.

Die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachstuhls ist oft problemlos möglich. Während eine Dachdämmung von außen das Erscheinungsbild verändern würde, kann eine Dämmung zwischen oder unter den Dachsparren das äußere Bild bewahren.

Bei Fenstern gilt der Grundsatz: Erhalt vor Austausch. Historische Fenster lassen sich durch Zusatzmaßnahmen wie Kastenfenster oder spezielle Dichtungen energetisch verbessern. Ein kompletter Austausch sollte nur das letzte Mittel sein.

Ich erinnere mich an ein Seminar, wo ein Teilnehmer mit den Worten “ich hab alle Sprossenfenster rausgerissen und durch moderne ersetzt” für entsetzte Blicke sorgte. Bitte nicht nachmachen! Es gibt bessere Wege.

Auch innovative Lösungen kommen zum Einsatz:

  • Transparente Wärmedämmung für Sonnenlichtnutzung
  • Kapillaraktive Dämmstoffe wie Perlite oder Aerogel
  • Vakuumdämmplatten für höchste Dämmwerte bei geringer Stärke

Wichtig: Alle Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt werden, um ein stimmiges Gesamtkonzept zu erreichen. Eine einzelne Dämmmaßnahme kann im schlimmsten Fall sogar Schäden verursachen.

Energieeffizienz in denkmalgeschützten Immobilien steigern

Energieeffizienz in Baudenkmälern bedeutet mehr als nur Dämmung. Der gesamtheitliche Ansatz umfasst auch die Heizungs- und Lüftungstechnik. Eine moderne Heizung kann den Energieverbrauch drastisch reduzieren, ohne bauliche Eingriffe an der historischen Substanz nötig zu machen.

Wärmepumpen werden zunehmend auch in älteren Gebäuden eingesetzt. Bei ausreichender Dämmung oder Niedertemperatur-Heizsystemen können sie effizient arbeiten. Alternativ bieten sich Pelletheizungen oder Gasbrennwertkessel an.

Der Knackpunkt bei denkmalgeschützten Gebäuden: die richtige Balance zwischen Erhalt und Modernisierung finden. Als ich vor zwei Jahren ein 300 Jahre altes Fachwerkhaus begutachtete, war mir schnell klar – hier braucht es maßgeschneiderte Lösungen statt Standardrezepte.

Energieverbrauch reduzieren ohne Substanzverlust

Wie senkt man den Energieverbrauch, ohne die wertvolle Bausubstanz zu beeinträchtigen? Diese Frage stellt sich bei jedem denkmalgeschützten Gebäude. Die Antwort liegt oft in der Kombination verschiedener schonender Maßnahmen.

Beginnen Sie mit den einfachen Dingen:

  • Dichtungen an Fenstern und Türen erneuern
  • Heizungsrohre dämmen
  • Hydraulischen Abgleich der Heizung durchführen
  • Intelligente Steuerungssysteme installieren

Diese Maßnahmen können den Energieverbrauch um 10-20% senken, ohne überhaupt in die Bausubstanz einzugreifen. Erst danach sollten bauliche Veränderungen erwogen werden.

Bei einem Stadtpalais aus der Gründerzeit konnte ich den Energieverbrauch um 35% senken – hauptsächlich durch optimierte Anlagentechnik und minimale bauliche Eingriffe. Der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre sank kontinuierlich, und die Denkmalbehörde hatte keinerlei Einwände.

Ein weiterer Tipp: Nutzerverhalten einbeziehen! Selbst das bestgedämmte Denkmal verschwendet Energie, wenn Fenster dauerhaft gekippt sind oder Räume überheizt werden. Eine kurze Einweisung der Bewohner kann Wunder wirken.

Rolle der Denkmalschutzbehörde und Denkmalbehörde

Die Denkmalschutzbehörde spielt eine zentrale Rolle bei allen Maßnahmen an geschützten Gebäuden. Sie wacht über den Erhalt der historischen Substanz und muss bauliche Veränderungen genehmigen. Häufig wird zwischen oberer und unterer Denkmalschutzbehörde unterschieden, wobei letztere meist auf kommunaler Ebene angesiedelt ist.

Viele Eigentümer fürchten die Zusammenarbeit mit den Behörden – oft zu Unrecht. In meiner Erfahrung sind die meisten Mitarbeiter der Denkmalbehörden pragmatisch und kompromissbereit. Sie verstehen durchaus, dass ein Baudenkmal auch nutzbar sein muss.

Mein Kollege Daniel hat’s auf den Punkt gebracht: “Die besten Projekte entstehen, wenn Denkmalschutz und Energieeffizienz von Anfang an zusammengedacht werden.” Ich hab das bei einem Jugendstilhaus erlebt – durch frühe Abstimmung mit der Behörde konnte ein Konzept entwickelt werden, das beide Seiten zufriedenstellte.

Die Behörden prüfen besonders kritisch:

  • Veränderung des Erscheinungsbilds
  • Eingriffe in die historische Substanz
  • Reversibilität der Maßnahmen
  • Verträglichkeit mit der Bauphysik des Altbaus

Tipp: Bereiten Sie sich gründlich auf Gespräche mit der Denkmalschutzbehörde vor. Mit einer durchdachten Dokumentation, klaren Zielen und einer offenen Haltung erreichen Sie mehr als mit starren Forderungen.

Arten des Energieausweises für denkmalgeschützte Gebäude

Wenn Sie sich freiwillig für einen Energieausweis bei Ihrem denkmalgeschützten Gebäude entscheiden, stellt sich die Frage: Welche Art des Energieausweises ist die richtige? Grundsätzlich gibt es zwei Varianten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

Die Grundsätze des Energieausweises gelten auch bei Baudenkmälern – mit gewissen Anpassungen. Die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen folgt standardisierten Verfahren, berücksichtigt aber die Besonderheiten historischer Gebäude.

Bei einem Fachwerkgebäude aus dem 17. Jahrhundert wurde kürzlich ein speziell angepasster Energieausweis erstellt. Der erfahrene Energieberater berücksichtigte dabei die besonderen bauphysikalischen Eigenschaften der alten Konstruktion – was zu realistischeren Werten führte als eine Standardberechnung.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er gibt Auskunft über das reale Nutzungsverhalten und die tatsächlichen Energiekosten. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes anhand seiner baulichen Eigenschaften.

Welcher passt besser zu denkmalgeschützten Gebäuden?

Der Verbrauchsausweis hat Vorteile bei Baudenkmälern:

  • Er spiegelt die tatsächliche Nutzung wider
  • Er ist kostengünstiger zu erstellen
  • Er vermeidet theoretische Annahmen, die bei historischen Gebäuden oft ungenau sind

Der Bedarfsausweis bietet andere Vorzüge:

  • Er ermöglicht eine objektive Bewertung unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Er zeigt Einsparpotenziale durch bauliche Maßnahmen auf
  • Er liefert eine Basis für Sanierungskonzepte

Bei einem kürzlich von mir bewerteten Stadthaus aus der Gründerzeit stellten wir fest: Der berechnete Energiebedarf lag fast doppelt so hoch wie der tatsächliche Verbrauch. Warum? Die Berechnung konnte die spezifischen Eigenschaften der massiven Sandsteinwände nicht korrekt abbilden. In solchen Fällen bevorzuge ich den Verbrauchsausweis.

Anforderungen an den Energieausweis bei Denkmalschutz

Obwohl denkmalgeschützte Gebäude von der Ausweispflicht befreit sein können, müssen freiwillig erstellte Energieausweise bestimmten Anforderungen genügen. Sie sollten die besonderen Eigenschaften historischer Bauten berücksichtigen.

Ein qualifizierter Energieberater wird bei der Bewertung eines denkmalgeschützten Hauses:

  • Thermische Eigenschaften historischer Baumaterialien korrekt einschätzen
  • Das Zusammenspiel zwischen Bauphysik und Nutzerverhalten bewerten
  • Realistische Sanierungsvorschläge unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes machen

Die Energieverbrauchskennzeichnung sollte immer im Kontext betrachtet werden. Ein 200 Jahre altes Gebäude wird fast nie die Energieeffizienzklasse eines Neubaus erreichen – und das ist auch nicht das Ziel!

Ich hatte letzte Woche eine Diskussion mit einem Kollegen über die Anforderungen an den Energieausweis des Baudenkmals. Wir waren uns einig: Die Bewertung der energetischen Qualität muss die denkmalschutzrechtlichen Beschränkungen berücksichtigen. Ein fairer Vergleich ist nur mit ähnlichen historischen Gebäuden sinnvoll.

Praktische Tipps beim Energieausweis des Baudenkmals

Was müssen Sie konkret beachten, wenn Sie einen Energieausweis für Ihr denkmalgeschütztes Gebäude erstellen lassen? Hier einige praxisnahe Empfehlungen.

Wählen Sie einen Energieberater mit Denkmalerfahrung. Nicht jeder Aussteller von Energieausweisen kennt sich mit historischen Gebäuden aus. Fragen Sie nach Referenzprojekten und speziellen Qualifikationen.

Stellen Sie dem Experten alle relevanten Unterlagen zur Verfügung:

  • Denkmalschutzrechtliche Bescheide
  • Pläne und Bauzeichnungen (auch historische)
  • Informationen zu früheren Sanierungen
  • Energieverbrauchsdaten der letzten Jahre

Bei einem Stadthaus von 1880 konnte ich dank alter Bauakten die originale Wandkonstruktion nachvollziehen – eine wichtige Information für die energetische Bewertung. Manchmal liegen solche Dokumente in Stadtarchiven. Ein Anruf lohnt sich!

Beim Energieausweis sollten Sie auf realistische Annahmen bestehen. Standardwerte aus Tabellen passen oft nicht zu historischen Konstruktionen. Eine thermografische Untersuchung kann helfen, die tatsächlichen Wärmeverluste zu ermitteln.

Nützlich ist auch die Dokumentation des Nutzverhaltens. Wie wird geheizt? Welche Räume werden wie intensiv genutzt? Diese Informationen helfen, den Energieverbrauch zu interpretieren und gezielte Verbesserungsvorschläge zu entwickeln.

Energetisch sanieren: Rechtliche Aspekte und Pflichten

Die energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude unterliegt einem besonderen rechtlichen Rahmen. Neben dem GEG spielen hier auch das Denkmalschutzrecht und teilweise sogar das Baurecht eine Rolle.

Die Erfüllung der Anforderungen des GEG bei denkmalgeschützten Gebäuden folgt anderen Regeln als bei Standardgebäuden. § 105 GEG enthält Sonderregelungen für Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz.

Ich hatte neulich einen Fall, wo ein Hausbesitzer ohne Genehmigung moderne Isolierglasfenster in sein denkmalgeschütztes Haus einbauen ließ. Das gab richtig Ärger mit der Behörde – und am Ende mussten die Fenster wieder ausgebaut werden. Ein teurer Fehler!

Bei der Sanierung von Baudenkmälern gilt:

  • Denkmalrechtliche Genehmigungen haben Vorrang
  • Abweichungen von energetischen Standards sind möglich
  • Die Wirtschaftlichkeit wird anders bewertet als bei Standardgebäuden
  • Fördermittel können Mehrkosten teilweise ausgleichen

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde mittlerweile vom GEG abgelöst, die Grundprinzipien für Denkmäler sind jedoch ähnlich geblieben. Ein wichtiger Punkt: Wenn Maßnahmen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würden, sind Ausnahmen möglich.

KfW-Förderungen berücksichtigen die besonderen Herausforderungen bei Baudenkmälern. Es gibt spezielle Programme für denkmalgeschützte Gebäude mit angepassten Anforderungen. Sprechen Sie mit einem Experten über die aktuellen Fördermöglichkeiten – das kann mehrere tausend Euro Unterschied machen!

Fazit: Energieausweis und Denkmalschutz vereinen

Die Verbindung von Denkmalschutz und Energieeffizienz ist möglich – wenn man es richtig angeht. Denkmalgeschützte Gebäude genießen zwar Ausnahmen bei der Energieausweispflicht, können aber dennoch von energetischen Bewertungen und Maßnahmen profitieren.

Der Energieausweis gibt bei denkmalgeschützten Gebäuden wichtige Hinweise zum energetischen Zustand und zeigt Potenziale auf. Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann ein freiwilliger Energieausweis als Grundlage für nachhaltige Sanierungskonzepte dienen.

Die Erstellung eines Energieausweises für ein denkmalgeschütztes Gebäude sollte immer durch qualifizierte Fachleute erfolgen, die sowohl die energetischen als auch die denkmalschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigen. Ich hab’s bei meinen Projekten immer wieder gesehen: Die besten Ergebnisse entstehen im Dialog zwischen Energieberatern, Denkmalpflegern und Bauherren.

Eine gute Nachricht zum Schluss: Die energetische Modernisierung kann den Wohnkomfort und den Wert denkmalgeschützter Immobilien erheblich steigern – ohne ihre historische Identität zu gefährden. Mit Fachkompetenz und Fingerspitzengefühl lassen sich Denkmalschutz und Energieeffizienz erfolgreich vereinen und erhalten bleiben.

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