Vermietung und Energieausweis: Ihre rechtlichen Pflichten

Veröffentlicht am: 27. Mai 2025
Letztes Update: 15. Mai 2025
Team Bonn
Autor: Team Bonn

Der Energieausweis ist bei der Vermietung von Immobilien längst kein optionales Dokument mehr, sondern eine gesetzliche Verpflichtung für Vermieter. Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen Sie als Eigentümer dieses wichtige Dokument zur Energieeffizienz Ihrer Immobilie vorweisen können.

Das Dokument gibt Auskunft über den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes und ermöglicht potenziellen Mietern, die Energiekosten besser einzuschätzen. Bei Verstößen gegen die Vorlagepflicht drohen empfindliche Bußgelder bis zu 10.000 Euro, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Mit einem gültigen Energieausweis erfüllen Sie nicht nur Ihre rechtlichen Pflichten als Vermieter, sondern leisten auch einen Beitrag zum Klimaschutz durch Transparenz bei der Energiebilanz von Wohngebäuden.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Energieausweise sind für Vermieter verpflichtend und müssen spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
  • Es gibt zwei Arten: Verbrauchsausweise (basierend auf tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre, 30-250€) und Bedarfsausweise (basierend auf theoretischen Berechnungen, 300-500€). Für unsanierte Gebäude vor 1977 mit weniger als 5 Wohneinheiten ist der Bedarfsausweis Pflicht.
  • Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind Baudenkmäler, Gebäude unter 50 m², Ferienhäuser mit weniger als 4 Monaten Nutzung, Religionsgebäude und provisorische Bauten unter 2 Jahren.
  • Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig und muss von qualifizierten Experten (Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister) ausgestellt werden.
  • In Immobilienanzeigen müssen bestimmte Angaben zum Energieausweis gemacht werden, darunter Art des Ausweises, Endenergiebedarf/-verbrauch, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse (von A+ bis H).

Pflicht des Energieausweises für Vermieter

Wer ein Haus oder eine Wohnung vermieten möchte, muss seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einen Energieausweis vorweisen. Als Immobilienexperte sehe ich täglich, wie viele Vermieter diese Pflicht unterschätzen. Das Dokument zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient ein Gebäude ist und welchen Energieverbrauch potenzielle Mieter erwarten dürfen.

Die Energieausweis-Pflicht gilt in Deutschland für fast alle Gebäude – egal ob Wohngebäude oder gewerblich genutzte Immobilien. Der Ausweis dient der Transparenz und soll Mietern helfen, die Energiekosten besser einzuschätzen. Letzte Woche hatte ich einen Fall, wo ein Vermieter dachte, er könne die Vermietung ohne Energieausweis abwickeln – das hätte ihn beinahe ein saftiges Bußgeld gekostet!

Wann müssen Sie den Energieausweis vorlegen?

Als Vermieter müssen Sie den Energieausweis zu verschiedenen Zeitpunkten vorlegen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Gebäudeenergiegesetz, das die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt hat.

Bereits in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein. Dazu gehören:

  • Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  • Energiebedarf bzw. Energieverbrauch
  • Hauptenergieträger für Heizung und Warmwasser
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse

Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie den Energieausweis unaufgefordert vorlegen. Bei mir passiert’s manchmal, dass Interessenten gleich beim ersten Telefonat danach fragen – das zeigt, wie wichtig das Thema mittlerweile ist! Nach Abschluss des Mietvertrags müssen Sie dem neuen Mieter zudem eine Kopie des Ausweises aushändigen oder zumindest übergeben.

Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht

Nicht für alle Gebäude ist ein Energieausweis vorgeschrieben. Es gibt einige Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht, die Sie kennen sollten.

Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern benötigen keinen Energieausweis. Auch für denkmalgeschützte Immobilien gibt es Ausnahmen. Ich erinnere mich an einen denkmalgeschützten Altbau in Dresden, für den wir keinen Energieausweis beantragen mussten – die Eigentümer waren sehr erleichtert!

Ferienhäuser, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden, sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen. Gleiches gilt für Gebäude, die nur vorübergehend (weniger als zwei Jahre) genutzt werden, sowie für Religionsgebäude. Die Ausnahmen machen Sinn, da eine energetische Bewertung in diesen Fällen oft nicht praktikabel ist oder keinen Mehrwert bietet.

Zwei Arten von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Bei der Vermietung einer Immobilie stehen Ihnen grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen zur Verfügung: der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis. Beide haben ihre Vor- und Nachteile und eignen sich für unterschiedliche Gebäudetypen.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist in der Regel günstiger und schneller zu erstellen. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der baulichen Eigenschaften und der Anlagentechnik des Gebäudes. Er ist unabhängig vom Nutzerverhalten und gibt daher einen objektiveren Einblick in die energetische Qualität des Gebäudes.

Unterschiede zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Die zwei Arten von Energieausweisen unterscheiden sich in mehreren wichtigen Punkten. Hier eine Übersicht:

KriteriumVerbrauchsausweisBedarfsausweis
GrundlageTatsächlicher Verbrauch der letzten 3 JahreTheoretische Berechnung des Energiebedarfs
Kosten30-250 Euro300-500 Euro
AussagekraftAbhängig vom NutzerverhaltenObjektiver, nutzerunabhängig
AufwandGeringer (Verbrauchsdaten)Höher (Gebäudebegehung, Baupläne)

Der Verbrauchsausweis spiegelt das tatsächliche Nutzerverhalten wider. Wenn die Vormieter besonders sparsam oder verschwenderisch mit Energie umgegangen sind, kann das die Werte stark beeinflussen. Ich hatte mal einen Fall, wo eine ältere Dame kaum geheizt hat – der Verbrauchsausweis suggerierte eine super Energieeffizienz, obwohl das Haus gar nicht gut gedämmt war!

Der Bedarfsausweis ist hingegen objektiver. Er berücksichtigt bauliche Faktoren wie Dämmung, Fensterqualität und Heiztechnik. Dadurch bietet er eine verlässlichere Basis für Vergleiche zwischen verschiedenen Gebäuden. Allerdings ist er teurer in der Erstellung, da mehr Daten erhoben werden müssen.

Welcher Ausweis für Ihr Gebäude?

Die Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis ist nicht immer frei. In bestimmten Fällen ist ein Bedarfsausweis für Wohngebäude vorgeschrieben.

Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Hier zeigt sich, dass der Gesetzgeber bei älteren, potenziell energetisch schlechteren Gebäuden mehr Transparenz fordert.

In allen anderen Fällen haben Sie die Wahl zwischen beiden Ausweistypen. Für Neubauten ist allerdings immer ein Bedarfsausweis zu erstellen, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen.

Aus meiner Praxiserfahrung: Wenn Sie die Wahl haben und Ihr Gebäude energetisch gut dasteht, ist der Bedarfsausweis oft die bessere Option. Er zeigt die tatsächliche Qualität des Gebäudes und ist nicht von temporären Faktoren wie dem Nutzerverhalten abhängig. Bei einem gut sanierten Altbau kann der Bedarfsausweis die Investitionen in die Energieeffizienz besser widerspiegeln als ein Verbrauchsausweis.

Energieausweis beantragen und erstellen lassen

Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen wollen, müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorweisen können. Aber wie geht man das konkret an? Der Prozess ist eigentlich nicht kompliziert, wenn man weiß, an wen man sich wenden muss.

Ich erinnere mich noch gut daran, als ich für meine erste Vermietung einen Energieausweis beantragen musste. Ich hatte keine Ahnung, wo ich anfangen sollte! Nach einigen Recherchen fand ich heraus, dass es qualifizierte Experten gibt, die diese Dienstleistung anbieten. Die Kosten variieren je nach Art des Ausweises und Aufwand.

Wer darf den Energieausweis erstellen?

Nicht jeder darf Energieausweise ausstellen. Das Gebäudeenergiegesetz legt fest, wer zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist.

Folgende Berufsgruppen dürfen in der Regel Energieausweise erstellen:

  • Architekten
  • Bauingenieure
  • Energieberater mit entsprechender Qualifikation
  • Handwerksmeister bestimmter Fachrichtungen
  • Techniker mit passender Ausbildung

Es ist wichtig, dass Sie sich an einen qualifizierten Fachmann wenden. Bei der Verbraucherzentrale oder der Deutschen Energie-Agentur finden Sie zertifizierte Energieberater. Ich hab mal den Fehler gemacht, einen nicht qualifizierten “Experten” zu beauftragen – das Ergebnis war ein ungültiger Ausweis, den ich nicht verwenden konnte!

Kosten für Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Die Kosten für einen Energieausweis können stark variieren, je nachdem, welche Art Sie benötigen und wie komplex die Erstellung ist.

Ein Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger zu haben. Er kostet zwischen 30 und 250 Euro, je nach Anbieter und Gebäudegröße. Der Bedarfsausweis schlägt mit 300 bis 500 Euro zu Buche. Bei besonders großen oder komplexen Gebäuden können die Kosten sogar noch höher liegen.

Die Kostenunterschiede erklärt sich durch den Aufwand: Für einen Verbrauchsausweis müssen lediglich die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre ausgewertet werden. Beim Bedarfsausweis hingegen muss das Gebäude genau vermessen und bewertet werden – inklusive Daten zur Dämmung, Fensterqualität und Heizungsanlage.

Als Vermieter müssen Sie die Kosten für den Energieausweis tragen. Eine Umlage auf die Mieter ist nicht erlaubt. Sehen Sie es als Investition: Ein guter Energieausweis kann die Vermietbarkeit Ihrer Immobilie verbessern!

So beantragen Sie den Energieausweis

Den Energieausweis zu beantragen ist kein Hexenwerk. Hier ein einfacher Leitfaden, wie Sie vorgehen können.

  1. Wählen Sie einen qualifizierten Aussteller aus (siehe oben)
  2. Entscheiden Sie sich für Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
  3. Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen:
    • Bei Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
    • Bei Bedarfsausweis: Baupläne, Infos zu Dämmung und Heizsystem
  4. Vereinbaren Sie einen Termin zur Begehung (bei Bedarfsausweis)
  5. Nach Prüfung aller Daten erhalten Sie den fertigen Energieausweis

Online gibt’s auch zahlreiche Anbieter, die den Prozess vereinfachen. Bei manchen kann man den Energieausweis sogar komplett digital beantragen und erhält ihn per Post oder als PDF-Dokument.

Wenn Sie einen neuen Energieausweis beantragen, sollten Sie rechtzeitig dran denken. Gerade in Hochphasen kann die Erstellung einige Wochen dauern. Ich hatte mal einen Kunden, der in letzter Minute einen Ausweis brauchte – der Aufpreis für die Eilbearbeitung war heftig!

Gültigkeit des Energieausweises

Der Energieausweis ist kein Dokument, das Sie einmal erstellen lassen und dann für immer abhaken können. Er hat eine begrenzte Gültigkeit und muss regelmäßig erneuert werden.

Viele Vermieter wissen nicht, dass der Energieausweis nach einer bestimmten Zeit abläuft. Ich hatte letztens einen Fall, bei dem ein Vermieter seinen 12 Jahre alten Energieausweis vorlegen wollte – und war ganz überrascht, als ich ihm erklärte, dass der längst nicht mehr gültig ist!

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Ein Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre lang gültig. Die Frist beginnt mit dem Datum der Ausstellung, nicht mit dem Zeitpunkt einer Vermietung oder eines Verkaufs.

Nach Ablauf dieser 10-Jahres-Periode müssen Sie einen neuen Energieausweis erstellen lassen. Allerdings gibt es einige Situationen, in denen Sie auch vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Ausweis beantragen müssen:

  • Nach umfangreichen energetischen Sanierungen
  • Bei Anbauten oder sonstigen wesentlichen Änderungen am Gebäude
  • Wenn die gesetzlichen Vorgaben sich geändert haben und ein Update erforderlich ist

Es lohnt sich, das Ablaufdatum im Auge zu behalten und rechtzeitig einen neuen Energieausweis zu beantragen. So vermeiden Sie Stress, wenn Sie plötzlich neu vermieten müssen und kein gültiger Ausweis vorliegt.

Energieausweis bei Neuvermietung

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten möchten, spielt der Energieausweis eine zentrale Rolle. Er muss potenziellen Mietern bereits frühzeitig zugänglich gemacht werden.

Bei einer Neuvermietung gelten folgende Pflichten:

  1. Bereits in der Immobilienanzeige müssen wesentliche Energiekennwerte angegeben werden
  2. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt werden
  3. Bei Vertragsabschluss muss dem neuen Mieter eine Kopie ausgehändigt werden

Als Vermieter sollten Sie wissen: Die Pflicht, den Energieausweis vorzulegen, besteht auch dann, wenn ein Makler die Vermietung übernimmt. In diesem Fall muss der Makler den Ausweis von Ihnen erhalten.

Ein Tipp aus meiner Praxis: Machen Sie gleich mehrere Kopien vom Original. So haben Sie immer eine zur Hand, wenn Sie verschiedenen Interessenten Informationen geben möchten. Einmal hatte ich meinen einzigen Ausdruck einem Interessenten mitgegeben, der ihn nie zurückbrachte – eine teure Lehre!

Energieeffizienz und Immobilienanzeigen

Die Angaben zur Energieeffizienz sind mittlerweile fester Bestandteil jeder Immobilienanzeige. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, welche Informationen aus dem Energieausweis bereits in der Anzeige enthalten sein müssen.

Fehlende oder falsche Angaben in Immobilienanzeigen sind keine Kleinigkeit! Die Bußgelder können empfindlich sein. Als ich anfing, Immobilien zu vermieten, hab ich diese Pflicht einmal übersehen – zum Glück wurde ich nur verwarnt und konnte schnell nachbessern.

Vorgeschriebene Angaben in der Immobilienanzeige

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten möchten, müssen bestimmte Informationen aus dem Energieausweis bereits in der Anzeige erscheinen.

Folgende Angaben sind beim Vermieten oder Verkaufen vorgeschrieben:

  • Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/m² pro Jahr
  • Wesentliche Energieträger für die Heizung (z.B. Gas, Öl, Fernwärme)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse (von A+ bis H)

Diese Pflicht gilt für alle kommerziellen Medien – von Zeitungsanzeigen über Online-Portale bis hin zu Exposés von Maklern. Als Vermieter sind Sie dafür verantwortlich, dass diese Informationen korrekt angegeben werden. Eine fehlende Angabe gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Übrigens: Falls Sie noch keinen Energieausweis haben, aber dringend inserieren müssen, ist es besser, die Anzeige zu verschieben. Die fehlende Angabe mit “Energieausweis wird nachgereicht” zu umgehen, ist rechtlich nicht zulässig!

Energiekennwerte und Effizienzklassen

Die Energiekennwerte und Effizienzklassen sind das Herzstück des Energieausweises. Sie geben auf einen Blick Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes.

Die Energieeffizienzklassen reichen von A+ (sehr effizient) bis H (ineffizient). Sie basieren auf dem Endenergieverbrauch bzw. -bedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Die Einstufung erfolgt ähnlich wie bei Elektrogeräten und ist für Laien gut verständlich.

Hier ein kleiner Richtwert: Ein modernes, energieeffizientes Passivhaus erreicht die Klassen A+ oder A, während unsanierte Altbauten oft in den Klassen F bis H landen. Ein durchschnittliches Gebäude liegt etwa bei Klasse D oder E.

Die Energiekennwerte beeinflussen zunehmend den Immobilienwert. Studien zeigen, dass energetisch gut bewertete Gebäude bis zu 16% mehr wert sein können als vergleichbare ineffiziente Objekte. Als Vermieter kann es sich daher lohnen, in die energetische Sanierung zu investieren – nicht nur wegen steigender Energiepreise, sondern auch wegen des Immobilienwertes.

Ich habe festgestellt, dass Mietinteressenten immer häufiger gezielt nach der Energieeffizienzklasse fragen. Ein guter Wert kann bei der Entscheidung für eine Wohnung den Ausschlag geben, besonders bei steigenden Energiepreisen!

Konsequenzen bei Vermietung ohne Energieausweis

Eine Vermietung ohne Energieausweis kann teure Folgen haben. Viele Vermieter unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen.

Ich erinnere mich an einen Bekannten, der dachte, er könne “unter der Hand” vermieten und bräuchte keinen Energieausweis. Das Bußgeld, das ihm später aufgebrummt wurde, hat ihn eines Besseren belehrt! Das GEG versteht bei diesem Thema keinen Spaß.

Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten

Ein fehlendes oder nicht vorgelegtes Energieausweises kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Bußgelder sind empfindlich hoch.

Wer bei der Vermietung keinen Energieausweis vorlegt oder die notwendigen Angaben in der Immobilienanzeige weglässt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Früher lag die Grenze bei 10.000 Euro, aber mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz wurde der Rahmen noch erhöht.

Die Bußgelder im Überblick:

  • Fehlen des Energieausweises: bis zu 15.000 Euro
  • Nicht vorlegen bei Besichtigung: bis zu 15.000 Euro
  • Fehlende Angaben in der Anzeige: bis zu 15.000 Euro
  • Falschangaben: bis zu 15.000 Euro

In der Praxis werden selten die Höchstsätze verhängt, aber schon ein Bußgeld von 1.000 Euro schmerzt. Außerdem können Mieter unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihnen durch falsche oder fehlende Angaben ein Schaden entstanden ist.

Pflichten als Vermieter erfüllen

Als Vermieter haben Sie mehrere Pflichten im Zusammenhang mit dem Energieausweis. Diese sollten Sie kennen und erfüllen.

Zu Ihren Pflichten gehört es:

  1. Einen gültigen Energieausweis für Ihr Gebäude zu besitzen
  2. In Immobilienanzeigen die vorgeschriebenen Angaben zu machen
  3. Den Ausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen
  4. Bei Vertragsabschluss eine Kopie auszuhändigen

Der Energieausweis muss in Papierform vorgelegt werden – eine digitale Version allein reicht nicht aus. Er dient nicht nur der formalen Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern bietet auch wertvolle Hinweise für mögliche energetische Verbesserungen des Gebäudes.

Übrigens: Der Ausweis enthält auch Modernisierungsempfehlungen, die kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzeigen. Diese sollten Sie als Vermieter nicht ignorieren, denn sie können langfristig nicht nur Energie, sondern auch Kosten sparen.

Ein letzter Tipp aus meiner Erfahrung: Bewahren Sie den Energieausweis sorgfältig auf und notieren Sie sich das Ablaufdatum in Ihrem Kalender. So denken Sie rechtzeitig an die Erneuerung und vermeiden unnötigen Stress bei einer anstehenden Neuvermietung.

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